Gericht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilt heute über die Klage zweier Grundstückseigentümer in Riedering.

Sie klagen als Nachbarn gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Riedering – südöstlich der Mehrzweckhalle“. Durch den Bebauungsplan soll der Bau eines Edeka-Marktes ermöglicht werden. Auf dem Marktgebäude sollen in einem zurückversetzten Dachgeschoss neun Wohnungen und zwei Büros entstehen. Das Gebiet liegt im am südlichen Ortsrand Riederings und war das Ergebnis eines Bürgerentscheids 2018. Der Gemeinderat stimmte dem Plan bereits im Oktober 2020 zu. Wenn alles nach Plan verläuft, soll der Edeka gegen Mitte des Jahres eröffnen.