Aschau Luftbild

Die Gemeinde Aschau darf sich auch weiterhin „Luftkurort“ nennen. Das teilte Aschaus Bürgermeister Simon Frank jetzt mit. Damit darf Aschau auch weiterhin Kurbeiträge erheben. Luftkurorte müssen sich alle zehn Jahre einer Überprüfung stellen. Für die weitere Nutzung der Auszeichnung als Luftkurort musste Aschau ein entsprechendes Gutachten vom Deutschen Wetterdienst vorlegen. Laut dem Gutachten habe sich die Luftqualität in den letzten zehn Jahren sogar verbessert, so Bürgermeister Simon Frank. Aschau ist im Jahr 1937 erstmals als Luftkurort ausgezeichnet worden.