NAturschutz

Im Streit um die Verkleinerung eines Landschaftsschutzgebietes Inntal-Süd hat der Bund Naturschutz einen weiteren Teilerfolg errungen. Der Normenkontrollantrag des Bund Naturschutzes gegen die «Inntal-Süd»-Verordnung des Landkreises Rosenheim sei zulässig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht hob damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück nach München. Die Naturschützer hatten bereits 2014 gegen die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage nicht zugelassen, der Bund Naturschutz legte Revision ein.