Gericht

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim wählt am Nachmittag die Jugendschöffen für das Amtsgericht Rosenheim.

Die gewählten Jugendschöffen treten dann zum 1. Januar 2024 ihr Ehrenamt an. Die Amtszeit dauert bis 2028. Die Städte und Gemeinden hatten im Vorfeld zur Bewerbung für das Ehrenamt aufgerufen. Ein Jugendschöffe muss zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.