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Das Rosenheimer Finanzamt erinnert an die demnächst ablaufende Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Demnach müssen Eigentümer von Grundstücken und Betrieben die Grundsteuererklärung bis zum 2. Mai beim Finanzamt abgeben. Das Rosenheimer Finanzamt empfiehlt dazu, die Grundsteuererklärung online über ELSTER abzugeben.